Kindersicherheit bei innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzsystemen
Kunden erwarten bei Ihrer Fensterdekoration stets eine sichere und normgerechte Ausführung. Kindersicherheit hat auch bei Sicht- und Sonnenschutzlösungen oberste Priorität – und in diesem Bereich gibt es eine wichtige Neuerung. Auf EU-Ebene wurde auch für den Sicht- und Sonnenschutz die bisherige Rechtssituation erweitert. Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung wurde eine klare Vorgabe geschaffen, die ohne Übergangsfrist im März 2014 in Kraft getreten ist. Die auf dem deutschen Markt angebotenen Produkte der ViS-Mitglieder berücksichtigen diese Vorgaben bereits. Bei Verkauf oder Installation sind jedoch einige Punkte zu beachten, um die normgerechte Ausführung sicherzustellen.
Die Gefahr einer Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand minimiert werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen (Abb. 1) oder Zugschnüren (Abb. 2) sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu fixieren.
Da die Hersteller die tatsächliche Montagehöhe ihrer Produkte beim Kunden in der Regel nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge in der Praxis Unterstützung: Die Schlaufenlänge des Abreißsystems beträgt maximal 2/3 der Produkthöhe. Die Schlaufe der Spannvorrichtung und die Länge der Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe: Enspricht die Produktehöhe 250 cm, werden die Schlaufen mit max. 100 cm angelegt. Ist die Produkthöhe > 250 cm, beträgt die Schlaufenlänge die Produkthöhe minus 150 cm.